ComplianceFrist abgelaufen

NIS2 ist da.
Ist Ihr Unternehmen bereit?

Rund 29.500 deutsche Unternehmen sind von der neuen EU-Cyber­sicherheits­richtlinie betroffen — viele wissen es noch nicht. Die Registrierungs­frist ist seit dem 6. März 2026 abgelaufen, die Pflichten gelten seit Dezember 2025 ohne Übergangs­zeit.

9. April 2026 · 10 Min. Lesezeit

Am 6. Dezember 2025 ist das deutsche NIS2-Umsetzungs­gesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft getreten — über ein Jahr nach der eigentlich EU-weit verbindlichen Frist. Seitdem gilt: Unternehmen in 18 Sektoren sind verpflichtet, Mindest­standards für Cyber­sicherheit einzuhalten, Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden und sich beim BSI zu registrieren.

Die Registrierungs­frist endete am 6. März 2026. Schätzungen zufolge haben zu diesem Zeitpunkt mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen noch nicht einmal geprüft, ob sie überhaupt unter die Regelung fallen. Das Problem: Es gibt keine Schonfrist. Die technischen und organisatorischen Pflichten gelten seit Inkrafttreten — wer sie verletzt, riskiert Bußgelder in zweistelliger Millionen­höhe und die persönliche Haftung der Geschäfts­leitung.

Warum NIS2 den Mittelstand trifft

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 regelte nur „Betreiber kritischer Infrastrukturen" — im Wesentlichen Energie­versorger, Banken und Krankenhäuser. NIS2 erweitert den Anwendungs­bereich massiv: Betroffen ist grund­sätzlich jedes Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz, das in einem der 18 Sektoren tätig ist.

Das klingt zunächst eng — umfasst aber Maschinen­bauer, Lebensmittel­produzenten, Chemie­unternehmen, IT-Dienstleister, Logistiker und viele mehr. Selbst wer nicht direkt betroffen ist, wird es über die Lieferkette: NIS2-pflichtige Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, verliert Aufträge.

Der Schnell-Check

Sind Sie von NIS2 betroffen?

Wählen Sie Ihren Sektor und passen Sie Mitarbeiterzahl und Umsatz an. Das Ergebnis erscheint in Echtzeit.

75
150 (Schwelle)250 (verschärft)500+
15 Mio €
110 (Schwelle)50 (verschärft)100+
👈

Wählen Sie zunächst Ihren Sektor

Orientierungshilfe — keine Rechtsberatung

18 Sektoren

Wen NIS2 abdeckt

NIS2 teilt Unternehmen in zwei Kategorien: Annex I sind besonders wichtige Einrichtungen (strenger reguliert), Annex II sind wichtige Einrichtungen.

Energie

Annex I

Strom, Öl, Gas, Wasserstoff, Fernwärme

🚆

Transport

Annex I

Luft, Schiene, Wasser, Straße

🏦

Bankwesen

Annex I

Kreditinstitute

📈

Finanzmarkt

Annex I

Finanzmarktinfrastrukturen

⚕️

Gesundheitswesen

Annex I

Kliniken, Labore, Pharma

💧

Trinkwasser

Annex I

Versorgung & Verteilung

🌊

Abwasser

Annex I

Kommunale Entsorgung

🌐

Digitale Infrastruktur

Annex I

DNS, Cloud, Rechenzentren, CDN

🛠️

IKT-Dienstleister

Annex I

Managed Services (B2B)

🏛️

Öffentliche Verwaltung

Annex I

Bund, Länder, Kommunen

🛰️

Weltraum

Annex I

Bodeninfrastruktur

📦

Post- & Kurierdienste

Annex II

Logistik & Zustellung

♻️

Abfallbewirtschaftung

Annex II

Sammlung, Verwertung

⚗️

Chemie

Annex II

Produktion & Handel

🥬

Lebensmittel

Annex II

Produktion & Vertrieb

🏭

Produktion & Herstellung

Annex II

Medizin, Elektronik, Maschinen, Fahrzeuge

💻

Digitale Dienste

Annex II

Marktplätze, Suchmaschinen, Soziale Netzwerke

🔬

Forschung

Annex II

Forschungseinrichtungen

Die 10 Mindest­pflichten aus § 30 BSIG

NIS2 gibt nicht nur das „Was" vor, sondern auch das „Wie". Das deutsche BSIG (§ 30) listet zehn Risiko­management-Maßnahmen, die jedes betroffene Unternehmen umsetzen muss — unabhängig von der Größe. Die Messlatte ist der Stand der Technik.

Die 10 Mindestpflichten

Was NIS2 von Ihnen verlangt

§ 30 BSIG setzt zehn konkrete Risikomanagement-Maßnahmen voraus. Kein „Nice to have" — jede Pflicht muss dokumentiert und überprüfbar sein.

🎯
01

Risikoanalyse & Sicherheitskonzept

Strukturierte Identifikation und Bewertung von Risiken für Ihre Informationssysteme.

🚨
02

Incident Response

Prozesse und Teams für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen — inkl. 24h/72h Meldepflicht.

♻️
03

Business Continuity

Backup-Management, Disaster Recovery und Krisenmanagement.

🔗
04

Lieferkettensicherheit

Bewertung und Absicherung aller Dienstleister und Zulieferer.

🛡️
05

Sichere Entwicklung & Wartung

Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen.

🔍
06

Wirksamkeitsprüfung

Regelmäßige Bewertung, ob die Maßnahmen tatsächlich schützen.

🎓
07

Cyberhygiene & Schulung

Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter — nicht nur die IT.

🔐
08

Kryptografie

Verschlüsselung von Daten in Ruhe und bei Übertragung.

🔑
09

Zugriffs- & Asset-Management

Personalsicherheit, Zugriffskontrollen, Inventarisierung.

📡
10

MFA & Notfallkommunikation

Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikationswege.

Die neue Meldekette: 24 / 72 / 1 Monat

Eine der einschneidendsten Neuerungen ist die dreistufige Meldepflicht bei erheblichen Sicherheits­vorfällen:

  • Innerhalb von 24 Stunden — eine Frühwarnung an das BSI mit ersten Informationen zum Vorfall.
  • Innerhalb von 72 Stunden — eine umfassendere Vorfall­meldung mit Schadens­einschätzung.
  • Innerhalb eines Monats — der Abschluss­bericht mit Ursache, Folgen und getroffenen Maßnahmen.

Diese Fristen sind nicht verhandelbar. Wer sie nicht einhält, wird behandelt, als hätte es gar keine Meldung gegeben — mit voller Bußgeld-Konsequenz.

Persönliche Haftung der Geschäfts­leitung

NIS2 adressiert nicht mehr nur das Unternehmen, sondern direkt die Geschäfts­führung. Geschäfts­führer und Vorstände sind persönlich dafür verantwortlich, dass die Risiko­management-Maßnahmen umgesetzt und überwacht werden. Sie müssen verpflichtende Schulungen zu Cyber­sicherheit absolvieren — und haften bei Verletzungen mit ihrem Privat­vermögen. Delegation an die IT-Abteilung schützt nicht.

Der Bußgeld-Rechner

Was ein Verstoß Sie kosten kann

NIS2 kennt zwei Bußgeld-Stufen. Angewendet wird der jeweils höhere Wert aus Festbetrag und Umsatz-Prozentsatz.

20 Mio €
1 Mio500 Mio1 Mrd2 Mrd €
Maximales Bußgeld
10 Mio €
Der höhere Wert aus 10 Mio € und 2 % Jahresumsatz.
Zusätzlich
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die schlechte Nachricht zuerst: Ein NIS2-Programm ist kein Wochenendprojekt. Die gute: Sie sind nicht der Einzige, der spät dran ist — und das BSI hat signalisiert, dass Unternehmen, die nachweislich tätig werden, anders behandelt werden als solche, die das Thema ignorieren.

1. Betroffenheit klären — dokumentiert

Lassen Sie formell prüfen, ob und wie Sie betroffen sind. Die Prüfung muss schriftlich festgehalten werden — bei einer Auditierung ist das der erste Nachweis, dass Sie sich mit dem Thema auseinander­gesetzt haben.

2. Registrierung beim BSI nachholen

Das BSI-Registrierungs­portal ist weiterhin erreichbar. Eine verspätete Registrierung ist besser als keine. Wer betroffen ist und nicht registriert, begeht eine eigenständige Ordnungs­widrigkeit.

3. Gap-Analyse gegen die 10 Pflichten

Vergleichen Sie Ihren Ist-Zustand gegen die zehn Pflichten aus § 30 BSIG. Für die meisten Mittel­ständler ergeben sich Lücken bei Lieferketten­sicherheit, Incident Response, Kryptografie und Zugriffs­management.

4. Quick Wins umsetzen

Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), ein strukturiertes Backup-Konzept und dokumentierte Incident-Response-Prozesse sind mit begrenztem Aufwand umsetzbar und decken mehrere der zehn Pflichten gleichzeitig ab. Wer Microsoft 365 einsetzt, kann mit Conditional Access, Defender for Business und Intune in wenigen Tagen signifikante Fortschritte erzielen.

5. Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren

NIS2 ist eine Nachweis­pflicht. Maßnahmen, die nicht dokumentiert sind, existieren aus Sicht des BSI nicht. Richtlinien, Prozesse, Schulungs­nachweise, Test­ergebnisse — alles muss aufbewahrt und auf Anforderung vorgelegt werden können.

Fazit: Verzug ist keine Option mehr

Die Frist ist abgelaufen, die Pflichten sind aktiv, die Bußgelder real. Wer jetzt noch wartet, verspielt nicht nur Compliance, sondern auch Aufträge: Große Unternehmen und öffentliche Auftrag­geber beginnen bereits, NIS2-Konformität als Zulassungs­kriterium für Lieferanten zu verlangen. Das gute: Die geforderten Maßnahmen sind nichts anderes als solide moderne IT-Sicherheit — etwas, von dem Ihr Unternehmen ohnehin profitiert. NIS2 ist der Anlass, es endlich anzugehen.

Als Managed Service Provider begleiten wir KMU durch die NIS2-Umsetzung: von der Betroffenheits­analyse über die Gap-Analyse bis zur technischen Implementierung der Maßnahmen in Ihrer Microsoft-365- und Azure-Umgebung. Dabei dokumentieren wir jeden Schritt auditierungs­fest.

NIS2-Readiness in 30 Minuten prüfen

Kostenlose Erstberatung — wir klären Betroffenheit, Lücken und nächste Schritte.