Am 6. Dezember 2025 ist das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft getreten — über ein Jahr nach der eigentlich EU-weit verbindlichen Frist. Seitdem gilt: Unternehmen in 18 Sektoren sind verpflichtet, Mindeststandards für Cybersicherheit einzuhalten, Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden und sich beim BSI zu registrieren.
Die Registrierungsfrist endete am 6. März 2026. Schätzungen zufolge haben zu diesem Zeitpunkt mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen noch nicht einmal geprüft, ob sie überhaupt unter die Regelung fallen. Das Problem: Es gibt keine Schonfrist. Die technischen und organisatorischen Pflichten gelten seit Inkrafttreten — wer sie verletzt, riskiert Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
Warum NIS2 den Mittelstand trifft
Die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 regelte nur „Betreiber kritischer Infrastrukturen" — im Wesentlichen Energieversorger, Banken und Krankenhäuser. NIS2 erweitert den Anwendungsbereich massiv: Betroffen ist grundsätzlich jedes Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz, das in einem der 18 Sektoren tätig ist.
Das klingt zunächst eng — umfasst aber Maschinenbauer, Lebensmittelproduzenten, Chemieunternehmen, IT-Dienstleister, Logistiker und viele mehr. Selbst wer nicht direkt betroffen ist, wird es über die Lieferkette: NIS2-pflichtige Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, verliert Aufträge.