Das Wichtigste auf einen Blick
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Förderquote | einheitlich 50 % der förderfähigen Nettoausgaben |
| Zuschuss | mindestens 4.000 €, höchstens 15.000 € (Projekt also 8.000 bis 30.000 € netto) |
| Wer | KMU mit Sitz in NRW (unter 250 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) |
| Was | A: IST-Analyse · B: Faktor Mensch (Schulung) · C: Basisschutz (Software, Lizenzen, Installation) |
| Vergabe | monatliches Losverfahren im Portal der NRW.BANK, danach 28 Tage für den Antrag |
| Wichtigste Regel | Auftrag erst nach dem Zuwendungsbescheid, sonst entfällt die Förderung |
| Laufzeit | 3, 6, 9 oder 12 Monate; Auszahlung nach Abschluss |
| Häufigkeit | einmal in zwei Jahren |
| Grundlage | Richtlinie MWIKE vom 10.12.2025, MB.NRW 2026 Nr. 12 |
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob Ihr Projekt passt, prüfen wir gern vorab, die Entscheidung trifft die NRW.BANK.
Wer kann beantragen?
- Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition: unter 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
- Der Sitz muss am Tag der Antragstellung in NRW liegen und zu Handelsregister oder Gewerbeanmeldung passen.
Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen.
- Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei.
- Unternehmen, die familiär oder gesellschaftsrechtlich mit dem beauftragten Dienstleister verbunden sind.
Was wird gefördert?
Die Richtlinie kennt drei Schwerpunkte, die sich in einem Projekt kombinieren lassen:
| Schwerpunkt | Inhalt | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| A · IST-Analyse | Risikoanalyse und Schutzbedarf, nur durch einen externen Dienstleister | Security-Audit mit Schwachstellenscan, Bestandsaufnahme, Maßnahmenplan |
| B · Faktor Mensch | Sensibilisierung und Schulung aller Beschäftigten | Awareness-Schulung, Phishing-Simulation |
| C · Basisschutz | Software und Lizenzen samt Installation | Virenschutz und Anti-Ransomware, Patch-Management, Firewall-Lösungen |
- Lizenz- und Schulungsverträge sind bis zu 36 Monate im Voraus förderfähig.
- Nicht gefördert werden reine Wartungsverträge und Software, vor der das BSI warnt.
- Gefördert werden Nettobeträge, die Umsatzsteuer zahlen Sie selbst.
- Ob Hardware wie eine Firewall-Appliance förderfähig ist, regelt die Anlage zur Richtlinie. Das klären wir vor dem Antrag im Einzelfall.
Der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 des BSI wird in der Richtlinie nicht eigens genannt. Als Teil der IST-Analyse ist er im Rahmen eines MID-Projekts möglich, aber nicht separat bezuschusst.
Rechenbeispiele
| Projekt netto | Zuschuss (50 %) | Ihr Eigenanteil netto |
|---|---|---|
| 6.000 € | kein Zuschuss (unter 4.000 €) | 6.000 € |
| 8.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
| 12.000 € | 6.000 € | 6.000 € |
| 20.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
| 30.000 € | 15.000 € (Höchstbetrag) | 15.000 € |
| 40.000 € | 15.000 € (Höchstbetrag) | 25.000 € |
Ein einzelnes Security-Audit (1.500 bis 3.000 € netto) liegt unter der Mindestgröße. Förderfähig wird es im Paket mit Schulung und Basisschutz.
Ablauf in 6 Schritten
- 1Projekt planenMit dem Dienstleister den Umfang festlegen und ein unverbindliches Angebot einholen. Noch nichts unterschreiben.
- 2Für die Verlosung registrierenIm Kundenportal der NRW.BANK. Die Ziehung läuft monatlich; wer nicht gezogen wird, ist im Folgemonat wieder dabei.
- 3Antrag stellenNach der Ziehung haben Sie 28 Tage für den Online-Antrag mit Angebot und Projektbeschreibung.
- 4Bescheid abwartenErst mit dem Zuwendungsbescheid dürfen Sie den Auftrag verbindlich erteilen.
- 5Projekt umsetzenIn der gewählten Laufzeit von 3, 6, 9 oder 12 Monaten: Analyse, Schulung, Basisschutz.
- 6AbrechnenSchlussrechnung bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen, dann zahlt die NRW.BANK den Zuschuss aus.
Häufige Fehler, die die Förderung kosten
- Zu früh beauftragt. Ein unterschriebener Auftrag vor dem Bescheid gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn.
- Projekt zu klein. Unter 8.000 € netto erreicht der Zuschuss die Untergrenze von 4.000 € nicht.
- Mit alten Zahlen gerechnet. 80 % galten vor 2026, heute sind es 50 %.
- Unteraufträge eingeplant. Der Dienstleister muss die Leistung selbst erbringen, auch Freiberufler sind nicht zulässig.
- Doppelt gefördert. Für dieselbe Maßnahme ist kein weiterer öffentlicher Zuschuss erlaubt, Darlehen und Bürgschaften schon.
Wie ein typisches Projekt aussieht
Für einen Betrieb mit 10 bis 30 Arbeitsplätzen kombinieren wir die drei Schwerpunkte so, dass das Projekt sicher über der Mindestgröße liegt:
- A: Security-Audit mit externem und internem Schwachstellenscan, Prüfung von Microsoft 365 und Maßnahmenplan.
- B: Schulung aller Beschäftigten und Phishing-Simulation, mit Teilnahmenachweis.
- C: Basisschutz: Endpoint-Schutz, Patch-Management und Firewall-Lizenzen inklusive Einrichtung, Lizenzen auf bis zu 36 Monate.
Den genauen Umfang und einen Festpreis legen wir im Angebot fest, das Sie mit dem Antrag einreichen. Wie wir die Bausteine technisch umsetzen, steht im technischen Leitfaden.
Wann das Programm nicht passt:
- Sie brauchen sofort Hilfe, etwa nach einem Vorfall. Losverfahren und Bewilligung dauern Wochen.
- Ihr Betrieb ist eine Arztpraxis oder Gesundheitseinrichtung.
- Ihr Vorhaben ist kleiner als 8.000 € netto. Dann ist ein einzelnes Audit ohne Förderung meist der schnellere Weg.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Förderung bei MID-Digitale Sicherheit?
+
Das Land NRW übernimmt einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben. Der Zuschuss liegt zwischen 4.000 und 15.000 Euro. Ein Projekt muss also mindestens 8.000 Euro netto kosten; ab 30.000 Euro netto ist der Höchstbetrag erreicht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Gibt es noch 80 Prozent Förderung?
+
Nein. Die 80 Prozent stammen aus älteren Fassungen vor 2026. Seit der Richtlinie vom 10.12.2025, gültig ab 01.01.2026, beträgt die Förderquote einheitlich 50 Prozent.
Wie funktioniert das Losverfahren?
+
Sie registrieren sich im Kundenportal der NRW.BANK für die monatliche Verlosung. Wer gezogen wird, hat 28 Tage Zeit, den eigentlichen Antrag online zu stellen. Wer nicht gezogen wird, nimmt im Folgemonat automatisch erneut teil. Die NRW.BANK kann die Antragstellung jederzeit stoppen, wenn die Mittel ausgeschöpft sind.
Darf ich den IT-Dienstleister schon vor der Bewilligung beauftragen?
+
Nein. Das Projekt gilt als begonnen, sobald ein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt ist, und ein vorzeitiger Beginn ist ausgeschlossen. Angebote einholen und das Projekt planen ist erlaubt, unterschreiben erst nach dem Zuwendungsbescheid.
Reicht ein Security-Audit allein für die Förderung?
+
In der Regel nicht, weil der Zuschuss mindestens 4.000 Euro betragen muss und ein Audit allein meist darunter liegt. Gefördert wird deshalb ein Paket aus IST-Analyse, Schulung der Beschäftigten und Basisschutz wie Virenschutz, Patch-Management oder Firewall-Lizenzen.
Sind Arztpraxen antragsberechtigt?
+
Nein. Die Richtlinie schließt Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Praxen aus, ebenso Land- und Forstwirtschaft und Fischerei.
Muss der IT-Dienstleister zertifiziert sein?
+
Eine Zertifizierung oder Listung des Dienstleisters verlangt die Richtlinie nicht. Er muss seine Kompetenz nachweisen, etwa über Abschlüsse oder Fortbildungen, seinen Sitz in der EU haben und die Leistung selbst erbringen: Unteraufträge und Freiberufler sind im Projekt nicht zulässig.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
+
Einmalig nach Projektabschluss, wenn die Schlussrechnung bezahlt und der Verwendungsnachweis eingereicht ist. Sie gehen also in Vorleistung. Das Programm kann ein Unternehmen nur einmal in zwei Jahren nutzen.
Quellen
- Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms MID-Digitale Sicherheit, MB.NRW 2026 Nr. 12 (PDF), gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029
- NRW.BANK: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit, Produktseite und FAQ
- BSI: CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076
Wir haben die Angaben am 5. November 2026 an der Richtlinie geprüft. Maßgeblich sind immer die aktuelle Richtlinie und die Hinweise der NRW.BANK.
Projekt vor dem Antrag durchsprechen?
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, stellen die Bausteine zusammen und schreiben das Angebot so, dass Sie es mit dem Antrag einreichen können. Kostenlos und unverbindlich.